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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Beuren findest du hier .

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Der Wasser-Rettungsdienst

Das Rettungsdienstgesetz (RDG) des Landes Baden-Württemberg regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten für den Wasser-Rettungsdienst (W-RD) im ganzen Land.

Nach § 2, 1 dieses Gesetzes ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen und die Durchführung des W-RD wurde den DLRG Landesverbänden Württemberg und Baden übertragen.

Die DLRG-Bezirke (ähnlich der Landkreise) organisieren auf Grundlage einer Konzeption des Innenministerium Baden-Württemberg (Stand September 2015) den Wasser-Rettungsdienst und führen ihn mit ihren Ortsgruppen durch.

Der Wasser-Rettungsdienst ist demnach ein Teil der medizinischen Rettung, bei dem die notfallmäßige Rettung von Notfallpatienten auf einem oder in einem Gewässer erfolgt und hierbei ergänzende technische Maßnahmen zum Vorgehen an, auf oder im Gewässer und/oder besondere rettungsdienstliche beziehungsweise medizinische Kenntnisse für Wassernotfälle notwendig sind.

Die besonderen rettungsdienstlichen beziehungsweise medizinischen Kenntnisse sind notwendig, um den Notfallpatienten unter besonderer Berücksichtigung der wasserspezifischen physiologischen Gefährdungen umgehend notfallmedizinisch zu versorgen. Die technischen Maßnahmen dienen dazu, den Zugang zum Notfallpatienten herzustellen, ihn aus einer wasserspezifischen Gefahrenlage zu befreien und/oder ihn auf dem Wasser zu einem geeigneten Übergabeort an den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu transportieren und ihn hierbei präklinisch medizinisch zu versorgen.

Der Notfallpatient ist, soweit erforderlich, dem bodengebundenen Rettungsdienst oder der Luftrettung zur weiteren medizinischen Versorgung bzw. Betreuung und zum Transport in eine geeignete Versorgungseinrichtung zu übergeben. 

 

Aufgaben und Einsatzarten im Wasser-Rettungsdienst

1. Ertrinkungsunfälle

Bei Personen auf oder unter Wasser, bei denen mit einer Ertrinkungsgefahr jedweder Genese zu rechnen ist oder bereits ein Ertrinkungsgeschehen vorliegt, hat der Wasser-Rettungsdienst eine schnellstmögliche Rettung der betroffenen Personen durchzuführen, medizinische Sofortmaßnahmen einzuleiten und den Notfallpatienten dem bodengebundenen Rettungsdienst oder der Luftrettung zu übergeben.

 

2. Eisunfälle

In den Wintermonaten ist mit einer witterungsabhängigen Frequentierung von Eisflächen auf Seen und Gewässern und dadurch mit einer erhöhten Einbruchgefahr zu rechnen. Im Falle einer eingebrochenen Person, hat der Wasser-Rettungsdienst diese zu orten und aus dem Eis zu retten, sowie medizinische Sofortmaßnahmen einzuleiten. Anschließend ist der Notfallpatient an den bodengebundenen Rettungsdienst oder an die Luftrettung zu übergeben.

 

3. Unfälle auf dem Eis

In den Wintermonaten kann es auf Eisflächen zu einer witterungsabhängigen Frequentierung von Eisflächen auf Seen und Gewässern und dadurch zu einer Anzahl von Personen auf der Eisfläche kommen. Im Falle von verletzten Personen auf dem Eis kann der bodengebundene Rettungsdienst nicht immer gefahrlos ohne Eigengefährdung den Patienten erreichen. In diesen Fällen übernimmt der Wasser-Rettungsdienst die medizinische Erstversorgung auf dem Eis, sichert den Patienten und sorgt für einen den aktuellen medizinischen Leitlinien gerecht werdenden Transport auf der Eisfläche. Anschließend ist der Notfallpatient an den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu übergeben.

 

4. Boots- und Schiffsunfälle

Bei Boots- und Schiffsunfällen kommt der Wasser-Rettungsdienst zur Rettung und Versorgung von Notfallpatienten zum Einsatz. Nach erfolgter Rettung ist der Notfallpatient an den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu übergeben.

Betroffen sind davon vorwiegend Gewässer mit wassersportlicher Nutzung oder sonstige Wasserstraßen.

Ist ein Boot oder ein Schiff in Brand geraten oder manövrierunfähig und besteht keine akute Gefahr für die Insassen, ist dies keine Aufgabe des Wasser-Rettungsdienstes. Wird die DLRG hier tätig, tut sie das zur Unterstützung der Feuerwehr und nach Anforderung durch den örtlich zuständigen Bürgermeister.

 

5. Tauchunfälle

Kommt eine Person bei einem Tauchgang in eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr, hat der Wasser-Rettungsdienst diese zu retten, medizinische Sofortmaßnahmen einzuleiten und den Notfallpatienten dem bodengebundenen Rettungsdienst oder der Luftrettung zu übergeben.

Entsprechend dem vorliegenden Notfallbild ist eine aufnahmebereite Zielklinik mit Dekompressionskammer durch die Leitstelle frühzeitig abzuklären.

Auf Grund der besonderen Ausbildung und Qualifikation liest der Wasser-Rettungsdienst Tauchcomputer aus und versorgt den bodengebundenen Rettungsdienst mit Fachinformationen im Hinblick auf Tauchunfälle und Taucherkrankheiten.

 

6. Fahrzeug-Unfälle mit eingeschlossenen Personen, auch unter Wasser

Bei Notfällen, bei welchen Personen mit ihrem Fahrzeug (PKW, Boot etc.) in ein Gewässer gestürzt sind oder ungewollt ins oder unter Wasser geraten, sind diese vom Wasser-Rettungsdienst aus der Lebens- oder Gesundheitsgefahr zu befreien und vor der drohenden Ertrinkungsgefahr zu retten.

Nach erfolgter Befreiung und Rettung sind medizinische Sofortmaßnahmen durchzuführen, sowie eine Übergabe an den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu veranlassen.

 

7. Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) auf Wasserflächen und Schifffahrtswegen

Bei Notfällen mit einem erhöhten Aufkommen von Verletzten und/oder Erkrankten, insbesondere auf Personenbeförderungsschiffen auf Seen oder fließenden Gewässern, wird der Wasser-Rettungsdienst mit seinen Einsatzeinheiten eingesetzt, um Patienten schnellstmöglich zu retten, medizinisch zu versorgen, ggf. auch Ärzte und Rettungsdienstpersonal des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der Luftrettung zur Versorgung an Bord zu transportieren und/oder Patienten zur Übergabe an den bodengebundenen Rettungsdienst und die Luftrettung an einen geeigneten Übergabepunkt zu transportieren.

Entsprechend der jeweiligen Schadenlage sind die wasserrettungsdienstlichen Strukturen in den Planungen und den Einsatzunterlagen abzubilden. 

Wasserrettungsdienst im Landkreis Ravensburg

Der Landkreis Ravensburg erstreckt sich über eine Fläche von 1.631,8 km², auf der insgesamt über 275.000 Einwohner in 39 Städten und Gemeinden leben.

Im gesamten Landkreis Ravensburg werden mehrere hundert offene und stehende Wasserflächen gezählt.

An den hoch frequentierten Badeplätzen leisten die ehrenamtlichen Rettungsschwimmer der DLRG jedes Jahr Tausende Stunden Wachdienst, um gemäß ihrem Slogan, für alle Badegäste "Freie Zeit in Sicherheit" zu gewährleisten.

Zusätzlich bildet die DLRG weiteres Fachpersonal für die Rettung an, auf und unter Wasser aus:

  • Einsatztaucher, Taucheinsatzführer und Signalmänner
  • Bootsführer und Bootsgasten
  • Strömungsretter

Diese Spezialisten werden von Kraftfahrern, Funkern, Sanitätern und Helfern unterstützt, um im Notfall schnell und kompetent Hilfe leisten zu können.

Diese Fläche wird in drei Einsatzeinheiten unterteil. Einsatzgruppe Allgäu, Einsatzgruppe Altschausen und Einsatzgruppe Schussental. Die DLRG OG Beuren ist ein Teil der Einsatzeinheit Allgäu.

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